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AGBs

Unser AGB’s: Beherbergungsvertrag

1 GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zur Beherbergung oder Funktionsräumen sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergers.

1.2 Vertragspartner sind Frau Irina Stührenberg und der Kunde (Gast). Der Beherbergungsverrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Dem Beherbergers steht es frei, die Zimmer- bzw. Hausbuchung in Textform zu bestätigen. Sollte die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.

1.3 Der Abschluss des Beherbergungsvertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

1.4 Ist der Besteller nicht identisch mit dem Kunden, so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

1.5  Unter- und Weitervermietung sowie Nutzungszweck
a) Hausbuchung: Die Unter-oder Weitervermietung des überlassenen Gebäudes mit allen Nebengebäuden, Garten, Carport und sonstiger Flächen und Gegenständen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beherbergers in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
b) Funktionsräume: Die Unter-oder Weitervermietung der Funktionsräume sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken (falls schriftlich kein Zweck festgehalten wurden, hat der Beherberger jederzeit das Recht zur Zustimmungsverweigerung jedweder Nutzungsart), bedürfen der vorherigen Zustimmung des Beherbergers in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.6 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2  VERJÄHRUNG

Alle Ansprüche gegen den Beherberger verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergers beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Allgemeine Bereithaltungsverpflichtung:
Der Beherberger ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, steht das Ferienhaus dem Gast am Anreisetag ab 17.00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein.
Werden Räumlichkeiten oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis reserviert, sind die Optionsdaten für beide Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann der Beherberger ohne Rücksprache über die optionsgebuchten Räumlichkeiten frei verfügen. Wurde keine konkrete Optionsfrist vereinbart, kann der Beherberger die gegebene Option nach Rückmeldung beim Kunden zurücknehmen, wenn der Kunde diese Option nicht in eine verbindliche Buchung umwandeln möchte.

3.2 Bestimmte Räumlichkeiten, Frühanreise und Spätabreise:
Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Räumlichkeiten sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die gebuchten Räumlichkeiten stehen dem Gast nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Die gebuchten Räumlichkeiten stehen dem Gast ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung (Frühanreise). Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Beherberger spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, danach kann der Beherberger aufgrund der verspäteten Räumung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 17:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 17:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Beherberger kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Eine Inanspruchnahme der reservierten Räumlichkeiten über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung des Beherbergers, bei einer vorgesehenen Abreise nach 10.00 Uhr ist der Beherberger bis spätestens 20.00 Uhr am Vorabend zu verständigen. Es steht dem Beherberger frei, für die Verlängerung (Frühanreise/Spätabreise) Kosten zu berechnen. Ein Kundenwunsch bei einer Reservierung (z.B. über Portale) wird erst mit der konkret bezugnehmenden Reservierungsbestätigung des Beherbergers selbst bindend.

3.3 Neben- und sonstige Leistungen und Vergütung

-andere vereinbarte Leistungen
Nimmt der Kunde, gleich aus welchen Gründen, eine Leistung, z.B. eine gebuchte Mahlzeit nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.


– Fundsachen
Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage und gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.


– Tiere
Tiere können in der „Dümmerbrise“ nicht aufgenommen werden. Die Beherbergung eines Tieres durch den Kunden berechtigt den Beherberger ebenfalls zur Kündigung. In diesen Fällen steht dem Beherberger ebenfalls Anspruch auf die vereinbarte Vergütung zu.

3.4 Zahlung und Zahlungsverpflichtung:
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten- bzw. geltenden Preise des Beherbergers zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Beherberger beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Beherberger verauslagt werden. Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Übernachtung, einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss seitens des Beherbergers entsprechend den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 3 Monate liegen. Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen sind nicht möglich.

Das Entgelt für die gebuchten Leistungen ist generell vor Abreise des Gastes fällig. Der Beherberger ist berechtigt, jederzeit Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages zu verlangen. Der Beherberger kann ohne Begründung jegliche Bestellung und Reservierung oder andere Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter Beträge im Voraus abhängig machen und zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen oder Gesamtvorauszahlungen. Der Beherberger darf zur Garantie einer Reservierung und für die sich daraus ergebenden Leistungen eine gültige Kreditkartennummer eines von dem Beherberger akzeptierten Kreditkartenunternehmens anfordern.

Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache des Übernachtungspreises, so ist der Beherberger berechtigt, einzelne Zwischenrechnungen zu erstellen und deren Bezahlung vom Kunden zu verlangen. Zwischenrechnungen sind vom Kunden direkt nach Erhalt zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, so kann der Beherberger die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Beherberger vorbehalten. Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden nur erstellt, wenn dem Beherberger von dem Rechnungsempfänger eine schriftliche Kostenübernahme-Erklärung auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht und diese von Seiten des Beherbergers akzeptiert wird. Solche Rechnungen sind zahlbar binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug

und in der auf der Rechnung ausgewiesenen Währung.
Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Kunden ist der Sitz des Beherbergers. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde. Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten ist dem Beherberger in jedem einzelnen Fall freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge am Gebäude der Dümmerbrise angezeigt wird. Die Entgegennahme von Schecks, Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur erfüllungshalber.

3.5 Internetnutzung durch den Gast:
– Grundsätzliches
Jeder Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggf. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren, der Kunde ist allein für alle Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Nutzung verantwortlich.

– Hard- und Softwarenutzung des Beherbergers:
Der Beherberger stellt dem Kunden Hardware und sonstige Einrichtungsgegenstände zur Nutzung zur Verfügung. Die beherberger-eigenen Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit getestet. Mit der Hard- und Software des Beherbergers sowie den sonstigen Gegenständen ist sorgfältig umzugehen. Stellt der Inhaber oder das Servicepersonal Abweichungen vom definierten Zustand fest, entsteht kein Schadensanspruch des Kunden, insbesondere entsteht kein Schadensersatzanspruch aus der damit verbundenen Leistungseinschränkung. Der Beherberger hält ein Endgerät zur Internetnutzung als Ausweichgerät (z.B. Problem mit dem eigenen Notebook, Ausfall von zwischengeschalteten Geräten des Beherbergers wie Hotspot oder AccessPoint) vor, dies aber ohne jeden Nutzungsanspruch des Kunden und ohne jeden Haftungs- und Schadensersatzanspruch gegenüber dem Beherberger. Dieses Gerät darf ausschließlich im vereinbarten Platz/Räumlichkeit des Beherbergers vom Kunden eingesetzt werden. Es steht dem Beherberger frei, dieses Gerät im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung zu loggen. Der Kunde willigt in die Weitergabe dieser Daten ein, soweit dies gesetzlich nicht untersagt ist. Wenn der Kunde ausdrücklich und schriftlich der Weitergabe widerspricht, haftet er für die daraus entstandenen Schäden.

– Endgeräte des Kunden:
Für die Endgeräte des Kunden insbesondere für die Konfiguration dieser Geräte ist der Kunde allein verantwortlich, der Beherberger ist zu keiner Leistung in diesem Zusammenhang verpflichtet. Werden dennoch nach ausdrücklichem Kundenwunsch Aufwände durch den Beherberger geleistet, sind diese kostenpflichtig, eine Haftung bzw. Schadensersatzansprüche für aus diesem Service entstandenen Schäden entstehen nicht.
– NetzNutzung (LAN) des Beherbergers:
Grundsätzlich werden für die durch die Internetnutzung entstandenen Schäden auf Kundenseite kein Haftungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Beherberger erworben. Sollten dem Kunden Schäden durch dritte entstehen, haftet der Kunde für alle in diesem Zusammenhang geleisteten Aufwände des Beherbergers (z.B. Kommunikations- und Nachweisaufwände und andere).

– Internet-Zugang (WLAN) des Beherbergers und Nutzung

Mit der Nutzung des hauseigenen Internetzuganges und der Systemgeräte sichert der Kunde zu, sich gesetzeskonform zu verhalten. Insbesondere ist jede missbräuchliche Benutzung (z.B. Verletzung von Urheberrechten oder Download/Ansicht von nicht gesetzlich erlaubten Inhalten (z.B. Kinderpornographie)) untersagt. Sollten ohne Absicht Verstöße begangen worden sein, so sind diese unmittelbar nach Kenntnisnahme des Kunden dem Beherberger anzuzeigen. Darüber hinaus hat der Kunde den Verstoß den Behörden unverzüglich gem. der aktuellen Gesetzgebung zu melden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, die Gepflogenheiten im Internet zu beachten, nicht die Sicherheit / Funktionalität anderer Systeme im Internet zu gefährden und nicht zu versuchen, in das hauseigene Netzwerk oder auch andere fremde Netzwerke einzudringen.

– Belehrung zur Internetnutzung
Mit der Reservierung oder dem Bezug von Beherbergungsleistungen erkennt der Kunde die AGBs des Beherbergers an, spätestens mit dem Login, d.h. der aktiven Einwahl ins Internet oder mit der Aushändigung des hauseigenen Endgerätes erklärt der Kunde, auch die Belehrung zum Internetgebrauch gelesen und verstanden zu haben und sich auch diesbezüglich gesetzeskonform zu verhalten. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sondern auch im Internet die Urheberrechte und andere Rechte zu beachten sind. Die Nutzung von Internettauschbörsen in diesem Zusammenhang wird ausdrücklich untersagt.


– Logging:

Der Kunde erklärt sich mit dem Logging im jeweils aktuell geltendem gesetzlichen Rahmen und Umfang einverstanden. Der Kunde willigt in die Weitergabe seiner geloggten Daten sowie seiner zugehörigen Adressdaten ein, sofern der Verdacht oder die Vermutung missbräuchlichen Verhaltens entsteht oder geäußert wird. Der Beherberger ist nicht verpflichtet, die Qualität von Vermutungen dritter (z.B. Abmahnanwälte) in diesem Zusammenhang zu bewerten.

– Haftung

Für jede Beschädigung und jeden Aufwand, der aus nicht gesetzeskonformem Verhalten dem Beherberger entsteht, ist dem Beherberger Schadensersatz zu leisten. Dies gilt u.a. auch für die Aufwände, die im Zusammenhang mit Abmahnungen und sonstigen Regel- und Gesetzesverstößen des Kunden entstehen. Für die Folgen aus der Datenweitergabe (s. Logging) ist der Beherberger nicht schadensersatzpflichtig.
– Missbrauchsfolgen

Verstößen gegen die AGB des Beherbergers wird mit dem sofortigem Berechtigungsentzug zur Internetnutzung begegnet. Eine Rückerstattung der eventuell bereits gezahlten Nutzungsgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

3.6 Preise:
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe oder Bettensteuer. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.7 Nachträgliche Änderungen und Folgen:
Der Beherberger kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Beherbergers oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Beherbergers erhöht.

3.8 Fristigkeit:
Rechnungen des Beherbergers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Beherberger kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Beherberger bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.9 Rechnungsänderungen und elektronische Rechnung:
Der Beherberger ist berechtigt, dem Gast/Auftraggeber die Rechnung auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Gast, d.h. der Auftraggeber, erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Beherberger einverstanden. Rechnungsänderungen (z.B. Adressdatenänderungen oder Rechnungsaufteilungen oder Formänderungen) sind nur binnen 24 Stunden nach Zugang (elektronisch oder postalisch) der Rechnung und nach Ermessen des Beherbergers kostenfrei möglich. Der Gast, d.h. der Auftraggeber muss nachweisen, dass die vollständigen und abweichenden Angaben schon vor Rechnungslegung dem Beherberger vorlagen und damit eine fehlerhafte Datenübernahme durch den Beherberger erfolgte. Sollte eine schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung an den Gast/Auftraggeber versandt worden sein, gelten die Adressangaben und sonstigen Angaben in der Buchungsbestätigung als akzeptierte Rechnungslegungsgrundlage für die Abrechnung, es sei denn es wird vor Rechnungslegung bzw. CheckIn des Gastes durch den Auftraggeber oder den Gast eine Korrektur schriftlich erbeten.

3.10 Vorauszahlung/Sicherheitsleistung:
– Der Beherberger ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

– In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Beherberger berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

– Der Beherberger ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.8 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.8 und/oder Ziffer 3.9 geleistet wurde.

3.11 Aufrechnung und Verrechnung:
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergers aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Rücktrittsrecht des Kunden
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Beherberger geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Beherberger der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Erlöschen des Rücktrittsrechtes
Sofern zwischen dem Beherberger und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Beherbergers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Beherberger ausübt.

4.3 Vergütung bei  Rücktritt von der vereinbarten Nutzung
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Beherberger einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Beherberger den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Beherberger hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Wird das Haus nicht anderweitig vermietet, so kann der Beherberger den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen, sowie anteilig 100% der Provisionsforderung Dritter oder anderer Leistungen Dritter. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

4.4 Vergütung bei Nichtinanspruchnahme von Funktionsräume:
Bei Um- und Abbestellung von Funktionsräumen und damit zusammenhängenden Servicevereinbarungen sowie Arrangements und gekoppelten Buchungen werden, soweit nicht anders vereinbart, in Rechnung gestellt:
a) bis 4 Wochen vor dem Leistungstermin: keine Bereitstellungskosten
b) bis 2 Woche vor dem Leistungstermin: Bereitstellungskosten von 50% der Vertragssumme
c) bis 2 Woche vor dem Leistungstermin: Bereitstellungskosten + 350% des entgangenen Umsatzes
d) ab12 Wochen vor dem Leistungstermin: Bereitstellungskosten + 80% des entgangenen Umsatzes

Sofern der entgangene Umsatz nicht konkret beziffert werden kann, wird der Umsatz wie folgt berechnet: (Personenzahl x MindestUmsatz für die entsprechende Veranstaltungsfunktion nach vorheriger Arrangement-Absprache), nicht aber unter 50€ pro Person. Zu addieren ist der Umsatz aus vertraglich gekoppelter Hausnutzung.

5 RÜCKTRITTSRECHT DES Beherbergers

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Beherberger in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Haus vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Beherbergers mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.8 und/oder Ziffer 3.9 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom >Beherberger gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherberger ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist der Beherbergerl berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

– Höhere Gewalt oder andere vom Beherbergerl nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden;

– wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

– der Beherberger begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergers zuzurechnen ist;

 – der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

 – ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.


5.4 Der berechtigte Rücktritt des Beherbergerss begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 HAFTUNG

6.1 Der Beherberger haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergers beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Beherbergers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Beherbergers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Beherbergers auftreten, wird der Beherberger bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

6.3 Für eingebrachte Sachen haftet der Beherberger dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. § 702 BGB (Für Wertsachen), ansonsten bis zu 3000€, sofern keine Mitschuld des Beherbergers geltend gemacht werden kann. Der Beherberger empfiehlt die Nutzung des Haus-Safes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 500 € oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als 1.500 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Beherberger.

6.4 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Grundstück, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Beherberger nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 6.1, Sätze 1 bis 4. In diesem Fall muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Grundstücks gegenüber dem Beherberger geltend gemacht werden.

6.5 Weckaufträge werden vom Beherberger mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Beherberger übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Der Beherberger haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 6.1, Sätze 1 bis 4.  

6.6 Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrauchte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung des Beherbergers wird ausgeschlossen.

6.7 Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes, durch den Beherberger, ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.

7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

7.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Osnabrück. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Osnabrück.

7.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

7.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.